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   OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - 2 B 10469/12.OVG   

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https://dejure.org/2012,18204
OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - 2 B 10469/12.OVG (https://dejure.org/2012,18204)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.06.2012 - 2 B 10469/12.OVG (https://dejure.org/2012,18204)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 2 B 10469/12.OVG (https://dejure.org/2012,18204)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 21 Nr 1 BeamtStG, § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 BeamtStG, § 126 Abs 3 Nr 3 BRRG, Art 12 Abs 1 GG, § 11 Abs 3 S 2 BG RP
    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schlüssige, konkrete und substantiierte Darlegung der Gründe durch den Dienstherrn bei Anordnung der sofortigen Vollziehung in beamtenrechtlichen Statusangelegenheiten; Verlängerung der laufbahnrechtliche Probezeit eines Beamten durch Zeiten von zur Dienstunfähigkeit ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schlüssige, konkrete und substantiierte Darlegung der Gründe durch den Dienstherrn bei Anordnung der sofortigen Vollziehung in beamtenrechtlichen Statusangelegenheiten; Verlängerung der laufbahnrechtliche Probezeit eines Beamten durch Zeiten von zur Dienstunfähigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - 2 B 10469/12
    Seine Bewertungen sind gerichtlich deshalb nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzliche Grenze des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. Urteile vom 24. November 1983 - 2 C 28.82 -, BVerwGE 85, 177 [180] und vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 - , BVerwGE 106, 263 [266]).

    Gelangt der Dienstherr dagegen - wie hier - zu der Überzeugung, dass der Beamte hinsichtlich Eignung, Leistung und Befähigung nicht mehr behebbare Mängel aufweist, so muss er ihn entlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1998, a.a.O. ).

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - 2 B 10469/12
    Deshalb bedarf es - vor allem bei grundrechtsrelevanten Eingriffen - einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 DB 26/01 -, juris).

    Dem formellen Begründungserfordernis wird hingegen nur dann hinreichend Rechnung getragen, wenn in der aufgezeigten Weise auch dargelegt wird, warum im konkreten Einzelfall die Realisierung eines Rückzahlungsanspruchs zumindest gefährdet wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001, a.a.O. ).

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - 2 B 10469/12
    Ob der Antragsgegner bei einem Vorliegen derart schwerwiegender Mängel der Antragstellerin aus Fürsorgegründen verpflichtet gewesen wäre, noch zu Beginn ihrer Elternzeit Anfang des Jahres 2008 Hinweise auf ihr angebliches Eignungsdefizit zu erteilen (in diese Sinne wohl BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 C 27.90 -, BVerwGE 92, 147 [151]), kann im Rahmen dieses Eilverfahrens offenbleiben.
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - 2 B 10469/12
    Seine Bewertungen sind gerichtlich deshalb nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzliche Grenze des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. Urteile vom 24. November 1983 - 2 C 28.82 -, BVerwGE 85, 177 [180] und vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 - , BVerwGE 106, 263 [266]).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 28.82

    Revisibilität - Landespersonalvertretungsgesetz - Unschädlichkeit eines Fehlers -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - 2 B 10469/12
    Seine Bewertungen sind gerichtlich deshalb nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzliche Grenze des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. Urteile vom 24. November 1983 - 2 C 28.82 -, BVerwGE 85, 177 [180] und vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 - , BVerwGE 106, 263 [266]).
  • VG Neustadt, 25.09.2015 - 1 L 657/15

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung

    Das gilt in besonderem Maße bei statusverändernden Verwaltungsakten im Beamtenrecht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 B 10469/12.OVG -).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 4 S 1082/14

    Verlängerung der Probezeit bei Eignungszweifeln; Umfang der

    Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide ist zwar auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, hier des Widerspruchsbescheids vom 29.08.2011 abzustellen (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.06.2012 - 2 B 10469/12 -, ZBR 2013, 95, zur Entlassung eines Beamten auf Probe).
  • VG Kassel, 05.05.2015 - 1 L 2196/14

    Entlassung eines Probebeamten wegen fehlender Bewährung

    Die Pflicht zur Begründung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO soll der Behörde den Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung vor Augen führen und sie veranlassen, mit Sorgfalt zu prüfen, ob tatsächlich ein überwiegendes öffentliches Interesse den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erfordert (VGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 B 10469/12 -, Rn. 4, juris).
  • VG Trier, 18.11.2014 - 1 K 523/14

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Nichteignung

    Eine Bewährung setzt voraus, dass der Probebeamte nach seiner Eignung und Befähigung (die für die dienstliche Verwendung wesentlichen Fähigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten und sonstigen Eigenschaften) sowie den von ihm in der Probezeit gezeigten Leistungen den Anforderungen, die mit dem auf Lebenszeit zu verleihenden Statusamt verbunden sind, voraussichtlich gerecht werden wird (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 B 10469/12.OVG -).

    Seine Bewertungen sind gerichtlich deshalb nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzliche Grenze des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt, wesentliche Verfahrensregeln verletzt sind, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Juni 2012 a.a.O. unter Verweis auf BVerwG, Urteile vom 24. November 1983 - 2 C 28.82 - und 19. März 1998 - 2 C 5.97 -).

    Gelangt der Dienstherr nach Verlängerung der Probezeit - wie hier - zu der Überzeugung, dass der Beamte hinsichtlich Eignung, Leistung und Befähigung nicht mehr behebbare Mängel aufweist, so muss er ihn entlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1998, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Juni 2012, a. a. O.).

  • VG Düsseldorf, 06.01.2015 - 2 L 2191/14

    Probebeamtenverhältnis; Entlassung; Nichtausschöpfen der Probezeit;

    vgl. § 110 Abs. 1 und § 14 Abs. 5 LBG NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 7 LVOPol sowie Urteil des BVerwG vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 -, DVBl 1998, 1073, und Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 26. Juni 2012 - 2 B 10469/12 -, DÖD 2012, 248, jeweils zu vergleichbaren Vorschriften anderer Beamtengesetze.
  • VG Neustadt, 23.07.2012 - 4 L 625/12

    Taubenhaltung mit mehr als 60 Brieftauben in reinem Wohngebiet unzulässig

    Der Behörde wird zugleich der Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung verdeutlicht und eine besonders sorgfältige Prüfung des Vollzugsinteresses auferlegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2002, 441; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 B 10469/12.OVG -, juris).
  • VG Magdeburg, 10.06.2022 - 5 B 31/22

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen einer vorsätzlich begangenen

    In Übereinstimmung mit dem Rechtsstandpunkt des Verwaltungsgerichts wäre dagegen eine auf den Einzelfall bezogene schlüssige und substantiierte Darlegung der Gründe erforderlich, warum gerade im Fall des Antragstellers die Gefahr besteht, dass möglicherweise zu Unrecht gezahlte Dienstbezüge von ihm nicht erstattet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001, a. a. O. Rn. 7; OVG RP, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 B 10469/12 -, juris Rn. 8).

    Dem formellen Begründungserfordernis ist hingegen nur Rechnung getragen, wenn in der aufgezeigten Weise dargelegt wird, dass im konkreten Einzelfall die Realisierung eines Rückzahlungsanspruchs zumindest gefährdet wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001, a. a. O.; OVG RP, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 B 10469/12 -, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2017 - 2 B 11290/17

    Maßgeblicher Zeitraum für eine dienstliche Beurteilung; Erfolg im vorläufigen

    Der Senat hält vielmehr an seiner in ständiger Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassung (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. Juni 1994 - 2 A 12606/93.OVG - Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 B 10469/12.OVG -, ZBR 2013, 95), die mit derjenigen des für das Bundes- und Richterrecht zuständigen 10. Senat des Gerichts übereinstimmt (Urteile vom 3. November 1995 - 10 A 11040/95.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP; vom 28. Juni 1996 - 10 A 13209/95.OVG -, AS 26, 210 [211]; und vom 15. Februar 2002 - 10 A 11751/01.OVG -, IÖD 2002, 134), fest.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 B 11352/17

    Beurteilungs- und Beförderungssystem für die in der rheinland-pfälzischen Justiz

    Der Senat hält vielmehr an seiner in ständiger Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassung (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. Juni 1994 - 2 A 12606/93.OVG - Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 B 10469/12.OVG -, ZBR 2013, 95), die mit derjenigen des für das Bundes- und Richterrecht zuständigen 10. Senat des Gerichts übereinstimmt (Urteile vom 3. November 1995 - 10 A 11040/95.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP; vom 28. Juni 1996 - 10 A 13209/95.OVG -, AS 26, 210 [211]; und vom 15. Februar 2002 - 10 A 11751/01.OVG -, IÖD 2002, 134), fest.
  • VG Trier, 04.09.2017 - 7 L 10532/17

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Darum bedarf es einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der für die Entscheidung der Behörde wesentlichen Erwägungen (vgl. zu Vorstehendem: OVG RP, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 B 10469/12 -, Rn. 4, juris).

    Insofern ist unschädlich, dass die ergänzend angeführten fiskalischen Erwägungen für sich genommen keine ausreichende Begründung gemäß § 80 Abs. 1 Satz 3 dargestellt hätten (OVG RP, Beschluss vom 26. Juni 2012, a. a. O., Rn. 8, juris).

  • VG Düsseldorf, 07.12.2015 - 2 L 2767/15

    Lehrer; Probebeamtenverhältnis; Laufbahnbewährung; Probezeitverlängerung;

  • VG Halle, 24.01.2018 - 5 A 236/17

    Entlassung eines Landesbeamten auf Lebenszeit wegen Dienstunfähigkeit;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 5 Sa 354/15

    Verhaltensbedingte Kündigung - Kündigungsschutzklage - Zustellung demnächst

  • VG Mainz, 03.01.2023 - 4 L 708/22

    Zugehörigkeit zu rechtsextremistischer Partei: Ausschluss aus Polizeiausbildung

  • OVG Hamburg, 22.07.2022 - 5 Bs 87/22

    Entlassung auf dem Beamtenverhältnis auf Probe; Bewährung in der Probezeit

  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2020 - 4 S 1587/20

    Entlassung eines Widerrufsbeamten aufgrund eines von ihm angefochtenen Zeugnisses

  • VG Kassel, 28.01.2021 - 1 L 1742/20

    Mängel eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - 1 B 286/23

    Hinreichende Aktualität einer zu einem bestimmten Stichtag erstellten

  • VG Koblenz, 29.07.2016 - 5 K 149/16

    Aufhebung der dienstlichen Beurteilung eines Lehrers durch die

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2023 - 10 B 10082/23

    Entlassung eines Polizeimeisteranwärter; Mitglied in der Partei Der III. Weg

  • VG Gelsenkirchen, 21.07.2022 - 12 L 482/22

    Bildung der Personalakte; Beurteilungszeitraum, Anlassbeurteilung; vorbeugender

  • VG Düsseldorf, 21.02.2013 - 2 L 2314/12

    Besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Durchsetzung der Entlassung

  • VG Gelsenkirchen, 19.04.2021 - 1 L 1732/20

    Beamtenverhältnis auf Probe, Entlassung, Nichtbewährung

  • VG Kassel, 30.10.2014 - 1 L 827/14

    Pflicht zur Erstellung einer Regelbeurteilung für Personalauswahlverfahren

  • VG Düsseldorf, 03.09.2015 - 2 K 1750/14

    Entlassung; Probebeamtenverhältnis; Studienrätin; fachliche Eignung; dienstliche

  • VG Magdeburg, 10.02.2015 - 5 B 300/14

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

  • VG Gera, 26.08.2019 - 1 K 1283/17

    Sicherstellung grundsätzlich regelmäßig stattfindender dienstlicher

  • VG Meiningen, 21.08.2020 - 1 E 1460/19

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs wegen Zugrundelegung unzutreffender,

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